Deutschland Einreise Informationen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat bekannt gegeben, dass alle Personen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, ab sofort verpflichtet sind, vor dem Einsteigen in ein Flugzeug ein negatives COVID-19-PCR-Test-Ergebnis vorzulegen.
Unabhängig davon, aus welchem Risikogebiet sie einreisen, muss sich jede Person den gleichen Maßnahmen unterziehen. Der PCR-Test, der dem Coronavirus-Test zugrunde liegt, darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein, erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner offiziellen Website.
„Die neuen Regelungen gelten vom 30. März bis zum 12. Mai 2021“
Die Anforderungen werden nur für Flugreisende gelten. Für Reisende, die aus Hochrisikogebieten einreisen, werden jedoch auch andere Transportmittel betroffen sein. Außerdem sind Besatzungen, Besatzungsmitglieder und Kinder unter sechs Jahren von den neuen Regeln ausgenommen.
Das Ministerium informierte, dass die Tests der Reisenden in den zugelassenen Labors im Ausland durchgeführt werden müssen. Die PCR-Testergebnisse sollten vor der Abreise vorliegen, damit der Reisende sie bei der Fluggesellschaft einreichen kann, und die Kosten sollten von den Passagieren selbst getragen werden.
Weiterhin versicherte das Ministerium, dass niemand gezwungen wird, sich einem Coronavirus-PCR-Test zu unterziehen. Allerdings dürfen die Fluggesellschaften nur Passagiere befördern, die ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen können.
Welche Tests werden in Deutschland anerkannt?
Zur Testanerkennung teilte das Ministerium mit, dass Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnologie (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests anerkannt werden. Dagegen werden Antikörpertests nicht anerkannt.
Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestanforderungen erfüllen, die im Vergleich zu PCR-Tests eine Sensitivität von ≥80 Prozent und eine Spezifität von ≥97 Prozent erreichen sollen.
Die Tests müssen von einer autorisierten Drittpartei überwacht werden, die die Identität der getesteten Person durch ein offizielles Ausweisfoto bestätigen muss. Das Testergebnis muss die Art des Tests und das Datum der Durchführung enthalten und ist in physischer oder elektronischer Form in einer der folgenden Sprachen einzureichen: Deutsch, Englisch oder Französisch.
Damit die Gesundheitsbehörden die Kriterien vergleichen können, sollten Informationen über den Antigentest und den Hersteller angegeben werden.
Das Testnachweisverfahren wird von den Fluggesellschaften durchgeführt. Zusätzlich können das Gesundheitsamt und die Bundespolizei die Vorlage der Testbescheinigung verlangen.
Das Ministerium erklärte weiter, dass Personen, die bei der Kontrolle kein Testzertifikat vorlegen, die Einreise verweigert wird. Das Gleiche gilt für Personen, die ungültige Daten anbieten. Der Verstoß gegen diese Pflichten wird mit einem Bußgeld geahndet.
Bundesministerium für Gesundheit – Deutschland
Fragen und Antworten zur neuen Testpflicht bei Flug-Einreisen